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Zivilschutz

Zivilschutz-Bauteile

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Komplettes Liefersortiment für den zeitgemässen Schutzraumabschluss.

Tresorschloss für Panzertüren PT1

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Häufig gestellte Fragen zum Schutzraumbau

Wozu dient der Bevölkerungsschutz in der Schweiz?

Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Bei Katastrophen und in Notlagen koordinieren Führungsorgane die Einsätze im Verbundsystem mit Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben und Zivilschutz. Schutzbauten dienen als Basis für einen wirkungsvollen Bevölkerungsschutz.

Welche Schutzbauten gibt es in der Schweiz?

Bei Schutzbauten unterscheidet man zwischen Schutzanlagen und Schutzräumen. Schutzanlagen sind für die Organisationen des Bevölkerungsschutzes bestimmt. Schutzräume sollen im Falle eines bewaffneten Konflikts eine sichere Unterbringung der Bevölkerung gewährleisten. Sie können auch als Notunterkünfte bei Katastrophen und in Notlagen genutzt werden. Die bekannteste Art von Schutzraum ist der private Schutzraum im Keller von Ein- und Mehrfamilienhäusern, im Volksmund auch Zivilschutzkeller genannt. Landesweit gibt es ungefähr 360‘000 Personenschutzräume sowie rund 2‘300 Schutzanlagen mit insgesamt gegen 9 Millionen Schutzplätzen. 

Wie sind private Schutzräume konzipiert?

Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie grundsätzlich auch längere Aufenthalte ermöglichen. Die Belüftungseinrichtungen versorgen den Raum mit genügend Sauerstoff, während Wärme und Feuchtigkeit durch ableitende Materialien abgeführt werden. Auch Toiletten sind vorhanden. 

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Fachunterlagen aus dem Bereich Schutzbauten. 

Gibt es eine Schutzraumpflicht?

Seit 1964 ist der Einbau von Schutzräumen in Neubauten obligatorisch. Der Grundsatz «Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz» wurde im 2012 revidierten Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz und in der angepassten Zivilschutzverordnung bestätigt. Allerdings werden seither neue Schutzräume nur noch bei Überbauungen mit einer Mindestanzahl von 38 Zimmern errichtet. Kleinere Wohnbauten wie zum Beispiel Einfamilienhäuser sind von der Schutzraumpflicht ausgenommen – die Eigentümer haben stattdessen eine Ersatzabgabe zu leisten. 

Können Schutzräume für zivile Zwecke genutzt werden?

Schutzräume können anderweitig genutzt werden, müssen jedoch auf Anordnung des Bundes betriebsbereit gemacht werden. Veränderungen müssen innert fünf Tagen rückgängig gemacht werden können. Zivilschutzfremde Nutzungen sind den zuständigen Behörden zur Bewilligung vorzulegen, wenn bauliche Anpassungen und Veränderungen an der Struktur und den technischen Schutzbausystemen vorgenommen werden sollen. Die zivilschutzfremde Nutzung darf die Durchführung der periodischen Kontrollen nicht beeinträchtigen. 

Wie werden private Schutzräume kontrolliert?

Um die Funktionsfähigkeit der Schutzräume zu garantieren, müssen laut Bundesgesetz sämtliche Schutzräume mindestens alle zehn Jahre behördlich inspiziert werden. Die periodische Kontrolle der Schutzräume ist Aufgabe von Kantonen und Gemeinden. Werden dabei unerlaubte Veränderungen festgestellt, müssen diese rückgängig gemacht werden.

Wie werden private Schutzräume gewartet? 

Die Eigentümerinnen und Eigentümer eines privaten Schutzraums sind für dessen Zustand und Ausrüstung zuständig. Sie sind zu einfachen Unterhaltsarbeiten verpflichtet, z. B. die Reinigung des Schutzraums und des Notausgangs. Wartungsarbeiten an den technischen Einrichtungen selbst dürfen nicht durchführt werden.

Informationen über den Unterhalt eines Schutzraums findet sich auf diesem Merkblatt und in diesem Video.

Welche Produkte für Zivilschutz und Schutzräume bietet Schweizer an?

Zivilschutz ist einer der Kompetenzbereiche von Schweizer. Zur Produktepalette gehören Schutzraumabschlüsse und Kleinbelüftungsanlagen. Für die Raumausstattung hat Schweizer Liegestellen, Trockenklosett, Tresorschlösser sowie Abortkabinen im Sortiment. Die hochwertigen Produkte wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS entwickelt und haben sich seit Jahrzehnten bewährt. Das Leistungsspektrum umfasst nebst den Produkten auch eine kompetente Beratung, Ausführung, Montage und den Service.

Vertiefende Informationen zum Thema Zivilschutz / Schutzbauten bietet die Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS.

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